Solaroffensive: PV-Potenzial entlang von Verkehrswegen abklären

Vorstossart: Motion

Eingereicht von: Kohler (Meiringen, Grüne) (Sprecher/in)

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
1. Er erstellt in Ergänzung zum vorliegenden Bericht des Bundesrates «Studie über das Potenzial der Lärmschutzwände entlang von Autobahnen und Bahnstrecken für die Produktion von Solarenergie» eine Potenzialabklärung für Photovoltaikanlagen auf Zäunen, Stützmauern und Lärmschutzwänden entlang von Kantonsstrassen und Bahnstrecken.

2. Er schafft die Grundlagen, damit das Tiefbauamt analog zum ASTRA selber in solche Anlagen investieren oder die geeigneten Standorte Dritten kostenlos zur Verfügung stellen kann.

Begründung:

Der Bundesrat hat einen Bericht verabschiedet, der zeigt, dass entlang von Autobahnen und Bahnstrecken insgesamt ein gut nutzbares Potenzial für Solaranlagen mit einer Nennleistung von 111 Megawatt vorhanden ist. Das technisch machbare Potenzial liegt sogar bei 499 Megawatt. Das UVEK bereitet im Moment rechtliche Anpassungen zur besseren Nutzung dieses Potenzials vor. Das Berner Kantonsstrassennetz umfasst über 2100 Kilometer Strassen sowie zahlreiche Kunstbauten. Es ist davon auszugehen, dass entlang dieser Strassen ebenfalls ein enormes Potenzial für Solaranlagen besteht. Dieses gilt es abzuklären und so dem Kanton und Dritten besser zugänglich zu machen.
Ob eine Lärmschutzwand, eine Stützmauer oder ein Zaun mit einer Photovoltaik-Anlage ausgerüstet wird, hängt heute stark davon ab, wie leicht eine Anlage aufgrund der Topographie erstellt werden kann bzw. wie hoch die Investitionskosten sind. Der Bundesrat will dafür sorgen, dass das Potenzial entlang der Lärmschutzwände künftig besser ausgeschöpft werden kann. Im Rahmen der Umsetzung des «Klimapakets Bundesverwaltung» wird das ASTRA bis 2030 dafür selber rund 65 Millionen Franken investieren. Diese Investitionen werden über die Betriebsdauer der Anlagen aufgrund tieferer Stromkosten amortisiert. Dort, wo das ASTRA den Strom nicht selber nutzen kann, sollen die Flächen wie bisher Dritten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diese Vorgehensweise kann für die Kantonsstrassen vollumfänglich vom Kanton übernommen werden. Entsprechend muss auch ein Kredit für Anlagen vorbereitet werden, bei denen der Kanton selber ein Interesse an der Investition hat, weil der Strom mittels Eigenverbrauch selber genutzt werden kann.