Parolen Abstimmungen 9. Februar 2020

Die Grünen Berner Oberland empfehlen am 9. Februar sowohl zu den zwei kantonalen als auch zu den zwei nationalen Vorlagen die Ja-Parole.

Die Grünen Berner Oberland haben sich in Interlaken Parolen für die Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 gefasst. Die beiden kantonalen Vorlagen gaben keinen Anlass zu grösseren Diskussionen. Einstimmig Ja sagten die Anwesenden zum Kredit für den Transitplatz in Wileroltigen.  In der Gemeinde Wileroltigen soll beim Autobahn-Rastplatz für 3,33 Millionen Franken ein Transitplatz für ausländische Fahrende mit 36 Stellplätzen erstellt werden. Eine saubere Lösung, die wildes Campieren verhindere, sei richtig und ein Vorbild für die ganze Schweiz.

Ganz klar Ja sagten die Grünen Berner Oberland auch zum Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Clavaleyres zum Kanton Freiburg. Eine Kleinstgemeinde, die der Willen zur Fusion zeige, dürfe nicht wegen eines Kantonswechsels aufgehalten werden, so die einhellige Meinung.

Ja zu bezahlbarem Wohnraum

Mehr Diskussionen unter den Grünen Berner Oberland löste die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» aus. Grundsätzlich einig waren sich die Anwesenden über die Zielsetzung der Initiative, dass es mehr bezahlbare Wohnungen braucht, nicht aber, ob die vorgeschlagenen Massnahmen zielführend sind. Gerade in den touristischen Regionen sind nicht in erster Linie teure Sanierungen, sondern der Konkurrenzdruck beispielsweise durch Airbnb Grund für verteuerte Wohnungen. Zudem wurden auch Bedenken geäussert, dass eine Annahme der Initiative, dass die bereits tiefe Sanierungsrate bei energetischen Sanierungen, die angesichts des Klimawandels eigentlich steigen müsste, weiter sinken wird. Schlussendlich überwogen aber die Pro-Argumente. Die Forderung nach gesamtschweizerisch zehn Prozent gemeinnützigen Wohnbauträgern sei notwendig, massvoll und erfüllbar. Zudem würden so Wohnungen vor Verteuerung durch Spekulation geschützt. Eine Mehrheit sprach sich für die Ja-Parole aus.

Klar und eindeutig war die Zustimmung zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Hass trete – insbesondere auch in den sozialen Medien – immer wieder offen zu Tage und müsse eingedämmt werden, so die mehrheitliche Meinung. Die Rassismusstrafnorm habe gezeigt, dass dies mit den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen möglich sei.