Radweg am Brienzersee

Vorstossart: Motion

Eingereicht von: Graf (Interlaken, SP) (Sprecher/in)
Abplanalp (Brienzwiler, SVP)
Flück (Interlaken, FDP)
Wenger (Spiez, EVP)
Kohler (Meiringen, Grüne)

Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. ein Projekt für zwei von den Fahrspuren abgetrennte Velostreifen auf der Staatsstrasse zwischen
Oberried und Brienz zu planen und die nötigen Kredite zuhanden des zuständigen Organs auszuarbeiten
2. ein Projekt für zwei von den Fahrspuren abgetrennte Velostreifen auf der Staatsstrasse zwischen
Interlaken und Oberried zu planen und die nötigen Kredite zuhanden des zuständigen Organs auszuarbeiten
3. das Projekt für die Strecke Oberried-Brienz und den entsprechenden Kredit zeitlich prioritär zu erarbeiten

Begründung:

Die Staatsstrasse Interlaken-Brienz wird von Velofahrern häufig benutzt, obwohl aktuell nur sehr punktuell
räumlich abgetrennte Velostreifen bestehen. Für Mountainbike-Touren ist das Gebiet durch die bestehenden Velorouten gut erschlossen. Diese Velorouten sind aber wegen den zu überwindenden Höhedifferenzen und was den Ausbaustandard betrifft, für Schülerinnen und Schüler, Berufspendlerinnen und -pendler
und Hobbyfahrradfahrende völlig ungeeignet. Insbesondere die Teilstrecke zwischen Oberried und Brienz
wird durch Schülerinnen und Schüler aus Oberried und Ebligen, die ab dem dritten Schuljahr in Brienz zur
Schule gehen, täglich benutzt. Ebenfalls gibt es viele Werktätige aus den Dörfern am Brienzersee, die per
Fahrrad entweder nach Interlaken oder nach Brienz pendeln. Zudem wird aktuell in Oberried ein grosses
Ferienressort mit 155 Einheiten realisiert, was zu zusätzlichem Freizeitverkehr führt. Topographisch und
was den verfügbaren Raum betrifft, ist der Bau von Velostreifen weitgehend nicht sehr problematisch.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat anerkennt das Potenzial des Anliegens, insbesondere aus Sicht seiner Mobilitätsstrategie. Eine verbesserte Veloinfrastruktur entlang des Brienzersees könnte im Freizeit- und Pendlerverkehr
bereits vorhandene und künftige Möglichkeiten ausschöpfen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erhöhen. Entgegen der Annahme der Motionäre, die den Bau entsprechender
Velostreifen als weitgehend unproblematisch einstufen, verweist der Regierungsrat aber auf folgende
Punkte:
Die Kantonsstrasse verläuft auf der rund 7 Kilometer langen Strecke zwischen Oberried und Brienz weitgehend unmittelbar am Seeufer. Eine Verbreiterung der Strasse kann daher mehrheitlich nur bergseitig
erfolgen und erfordert lange Stützmauern. Der Aufwand für solche Arbeiten ist beträchtlich, weil dafür
etliche bereits bestehende Stützmauern abgebrochen und versetzt werden müssen, um genügend Platz
für den Ausbau zu schaffen.
Die Strecke zwischen Interlaken und Oberried verläuft vom Ortseingang Goldswil über die ersten rund 3
Kilometer weitgehend durch Siedlungsgebiet, anschliessend in einer Hanglage und streckenweise unmittelbar entlang des Bahngleises der Zentralbahn. Zudem besteht eine Kreuzungsstelle von Bahn und
Strasse. Die Erweiterung der Strasse mit zwei Radstreifen ist deshalb auch auf dieser Strecke komplex.
Die Kosten zum Anordnen von zwei je 1.50 bis 1.80 Meter breiten Radstreifen zwischen Interlaken und
Brienz, wie es die Motionäre fordern, belaufen sich gemäss einer ersten Schätzung des zuständigen Tiefbauamtes auf mindestens 45 Millionen Franken. Der Regierungsrat ist mit den Motionären einig, dass dem
Abschnitt Oberried bis Brienz eine höhere Priorität zukommt als dem Abschnitt Interlaken bis Oberried.
Wegen des hohen Investitionsvolumens und seiner ausserordentlichen Gesamtlänge hat das Vorhaben
strategische Bedeutung im Sinne von Artikel 26 Strassengesetz und muss in den Strassennetzplan aufgenommen werden. Der Regierungsrat ist bereit, bei der Aktualisierung des Strassennetzplans im Jahr 2025
zu prüfen, ob und in welchen Zeiträumen die zwei Projekte (Forderungen aus den Ziffern 1 und 2) in den
Strassennetzplan aufgenommen werden können. Einerseits ist die Aufnahme in den Strassennetzplan abhängig von den finanziellen und personellen Ressourcen des Tiefbauamts, anderseits von der Prioritätenfestlegung über alle Kantonsstrassenausbauprojekte. Der Regierungsrat ist vor diesem Hintergrund bereit,
den Vorstoss als Postulat in allen drei Punkten anzunehmen.

Beschluss: Punktweise beschlossen
Beschlussdetail:
Ziffer 1: Annahme als Postulat (126 Ja, 18 Nein, 0 Enthaltungen)
Ziffer 2: Annahme als Postulat (116 Ja, 27 Nein, 0 Enthaltungen)
Ziffer 3: Annahme als Postulat (117 Ja, 27 Nein, 0 Enthaltungen)