Solaroffensive: Dezentrale Speichermöglichkeiten fördern

Vorstossart: Postulat

Eingereicht von: Grüne (Kohler, Meiringen) (Sprecher/in)

Der Regierungsrat prüft, wie dezentrale Speichermöglichkeiten für erneuerbare Energie – wie Power to
Gas, Druckluftspeicher oder Salzbatteriespeicher – mit den kantonalen Rahmenbedingungen oder finanziellen Mitteln gefördert werden können.

Begründung:

Mittel- und langfristig werden bei einer steigenden Solarstromproduktion Speichermöglichkeiten auf unteren Netzebenen notwendig. Dies, um die Produktionsspitzen im Sommer zu brechen, eine Abregelung der
Solaranlagen zu vermeiden, damit das ganze solare Potenzial ausgeschöpft werden kann, und um eine
Überlastung des Netzes zu vermeiden. So können die Produktion und der Verbrauch im Tagesverlauf aber
auch über längere Zeiträume ausgeglichen werden. Es ist auch sinnvoll, den Strom dort zu verbrauchen,
wo er produziert wird. Auch so werden die Netze nicht zusätzlich belastet. Solche Speicherlösungen entwickeln sich rasant. So zeigen Studien im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms Energie, dass
Druckluft Energie fast so effizient speichern kann wie Pumpspeicherwerke. Übrigens kommen Entwicklungen – wie die Salzbatterie – auch aus dem Kanton Bern. Ihnen zum Durchbruch zu verhelfen ist also auch
eine Förderung des Wirtschaftsstandorts Bern.

Antwort des Regierungsrates

Generell ist der Regierungsrat der Überzeugung, dass Energiespeicher ein tragendes Element des zukünftigen Energiesystems sind. Primär soll diese Technologie dazu beitragen, das Gesamtsystem sicherer, zuverlässiger und wirtschaftlicher zu machen. Der Regierungsrat teilt zudem die Einschätzung, dass bei einer steigenden Solarstromproduktion vermehrte Speichermöglichkeiten notwendig werden und
dass die Entwicklungen in diesem Bereich vielversprechend sind.
Aus diesem Grund hat der Regierungsrat per August 2020, im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie, neue Massnahmen zur Stromspeicherung und saisonalen Wärmespeicherung beschlossen (vgl.
Bericht an den Grossen Rat zum Stand der Umsetzung und zur Wirkung der Massnahmen 2015 – 2019
sowie neue Massnahmen 2020 – 2023, beschlossen vom Regierungsrat am 12. August 2020.)
Einerseits sollen mit der neuen Massnahme Nr. 20-10 „Saisonale Wärmespeicherung fördern» Anlagen
zur saisonalen Energiespeicherung, wie bewirtschaftete Erdwärmesonden-Felder oder Power to X Anlagen mit entsprechender Speicherbewirtschaftung verstärkt gefördert werden. Andererseits beabsichtigt
die neue Massnahme Nr. 20-22 „Stromspeicher“ die Schaffung von Grundlagen zur Verbreitung von
Stromspeichern, um den Eigenverbrauchsgrad der selbstproduzierten erneuerbaren Energie zu erhöhen
und folglich das Stromnetz zu entlasten.
Die kantonale Energiegesetzgebung erlaubt eine gezielte Förderung neuer Technologien im Bereich erneuerbarer Energien, so auch von dezentralen Energiespeichern. Im Rahmen der periodischen Überarbeitung des kantonalen Förderprogramms wird der Regierungsrat die Förderung von Speichertechnologien und deren Aufnahme ins kantonale Förderprogramm prüfen. Der Regierungsrat wird die Aufnahme
entsprechender Massnahmen vor dem Hintergrund der äusserst angespannten finanzpolitischen Ausgangslage beurteilen.
In diesem Sinn befürwortet der Regierungsrat die Annahme des Postulates.

Beschluss: Annahme (146 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen)