Solaroffensive: Eigenstrompflicht für Grossverbraucher

Vorstossart: Postulat

Eingereicht von: Grüne (Kohler, Meiringen) (Sprecher/in)

Der Regierungsrat prüft eine Eigenstrompflicht für grosse Verbraucher.

Begründung:

Grosse Verbraucher verfügen in aller Regel auch über grosse, für die Solarstromproduktion geeignete
Dachflächen und können mit eigener Produktion einen Beitrag an die Energiewende leisten. Das ist auch
wirtschaftlich sinnvoll, weil im Moment das System in der Schweiz auf Eigenverbrauch ausgerichtet ist.
Vor allem in Gewerbebetrieben, wo der Strombedarf hauptsächlich tagsüber anfällt, kann mit einer PVAnlage ein hoher Eigenverbrauchsanteil erreicht werden. Mit einer solchen Investition in eine grosse Solaranlage können grosse Verbraucher ihre Stromkosten senken. Dennoch stagniert der Ausbau in diesem
Bereich. Für die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 braucht es aber zwingend einen stärkeren
Ausbau der Grossanlagen auf Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbauten. Dafür reichen die heute
bestehenden Anreize auf Bundesebene offensichtlich nicht aus. Mit einer verträglich ausgestalteten Eigenstrompflicht kann der Regierungsrat hier einen offensichtlich notwendigen Anstoss geben.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt die Ansicht und ist der Meinung, dass grosse Verbraucher, welche meistens über
geeignete Dachflächen verfügen, sehr viel Potential für die Solarstromproduktion haben, um einen wichtigen Beitrag zu den kantonalen wie auch den nationalen Energiezielen zu leisten. Ein wichtiger Grund,
warum das Potential nur sehr gering genutzt wird, liegt in der Ausgestaltung des Anreizsystems des Bundes, welches auf die Optimierung des Eigenverbrauchs abzielt. Dass die Ausschöpfung dieses Potentials wichtig ist, hat der Regierungsrat bereits beim letzten «Bericht zum Stand der Umsetzung und zur Wirkung der Massnahmen 2015 – 2019 sowie neue Massnahmen 2020 – 2023» erkannt und die neue Massnahme 20-20 „Förderung grosser PV-Anlagen mit geringem Eigenverbrauch“ festgelegt.
Mit der vorgesehenen Eigenstromerzeugungspflicht bei Neubauten in der Revision des kantonalen Energiegesetzes (KEnG; BSG 741.1) sollte ein erster Schritt in diese Richtung gemacht werden. Mit der
knappen Ablehnung der Gesetzesrevision bei der Abstimmung vom 10. Februar 2019 wurde dies jedoch
verhindert.
Der Regierungsrat erklärt sich bereit, bei der nächsten Revision des kantonalen Energiegesetzes eine
Eigenstrompflicht erneut zu prüfen. Gleichzeitig wird in Verbindung mit dem Vollzug des Grossverbrauchermodells zusätzlich die Möglichkeit einer verträglichen Ausgestaltung geprüft (z.B. Anrechenbarkeit).

Beschluss: Annahme (139 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltungen)