Vorstossart: Motion
Eingereicht von: Kohler (Meiringen, Grüne) (Sprecher/in)
Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. das Naturschutzgesetz so anzupassen, dass die zuständige Amtsstelle eine Schutzaufsicht delegieren kann
2. Ordnungsbussen vorzusehen, damit die für die Schutzaufsicht Verantwortlichen auf kleinere Übertretungen reagieren können
Begründung:
Grundsätzlich ist es nicht sinnvoll, Gebiete unter Schutz zu stellen, diese Gebiete auszuweiten oder den Schutzstatus bestehender Schutzgebiete zu erhöhen, wenn die Schutzaufsicht nicht gewährleistet wird und Naturwerte deshalb reduziert oder gänzlich zerstört werden. In den vergangenen Jahren hat der Kanton Bern aber die Anzahl Wildhüter praktisch halbiert. Die Aufgaben für die Wildhut sind jedoch gleichgeblieben. Dies hat zur Folge, dass die Wildhüter mit der Erfüllung ihrer Kernaufgaben ausgelastet sind. Für die Naturschutzaufsicht ist nicht mehr genügend Zeit vorhanden. Auf Grund dessen werden viele Naturwerte vor allem in Schutzgebieten unwiederbringlich zerstört oder erheblich reduziert, dies notabene meist nicht mutwillig, sondern aus Unwissenheit der Besucher. Mit der hohen Anzahl Besucher, die aufgrund der Corona-Situation die heimische Natur entdecken wollte und die auch diesen Sommer wieder zu erwarten ist, hat sich die Situation weiter verschärft. Gut sichtbar wird das beispielsweise beim Littering. Die Schutzaufsicht muss verbessert werden, um für Mensch und Natur Mehrwerte zu schaffen. Die Wildhut müsste aufgestockt werden. Die drei im letzten Jahr – aufgrund der aus der Reduktion entstandenen prekären Situation – zusätzlich angestellten Wildhüterinnen oder Wildhüter reichen bei weitem nicht aus. Derzeit gibt es auch freiwillige Naturschutzaufseher (FNA), die von der Abteilung Naturförderung des kantonalen Amts für Landwirtschaft und Natur ausgebildet werden. Das Konzept ist jedoch aus diversen Gründen, wie z. B. ein abnehmendes Interesse an der Aufgabe, steigende Anforderungen an die Schutzaufsicht oder das Finden von geeignetem Personal, kaum zukunftsfähig. Eine Alternative zu den FNA können ausgebildete «Ranger» sein, die in stark frequentierten Gebieten während Schönwetter-Wochenenden, Ferienzeiten usw. Besucher informieren, sensibilisieren und die Besucher über die Naturschönheiten aufklären. Eine Lösung wäre, dass die «Ranger» in einer Kooperation zwischen Kanton und anderen Akteuren mit der Schutzaufsicht beauftragt werden. Als Partner des Kantons könnten Gemeinden, aber auch Tourismusakteure (z. B. Bergbahnen), die von den Besuchern direkt profitieren, agieren. «Ranger» sollen explizit nicht die Funktion einer Polizei übernehmen. Vielmehr sollen sie das wichtige Bindeglied zwischen der Gesellschaft und der Natur sein. Dennoch wäre es hilfreich, wenn alle, die mit der Schutzaufsicht betraut sind, auf ein Ordnungsbussensystem für «kleinere» Übertretungen zurückgreifen könnten, um handlungsfähig zu sein.
Antwort des Regierungsrates
Naturschutzgebiete sind naturnahe, vielfältige oder spezielle Lebensräume, die nur extensiv genutzt werden. Sie dienen dem Erhalt und Schutz von Arten in ihren angestammten Lebensräumen, des vielfältigen Landschaftsbilds und tragen dazu bei, dass die Ökosysteme ihre Funktionen erfüllen können. Die Schutzziele unterscheiden sich, so werden beispielsweise Naturprozesse, Lebensräume für bedrohte Arten oder auch Kulturlandschaften geschützt. Je nach Zweck des Schutzgebietes fallen daher die Schutzbestimmungen auch unterschiedlich aus. Ein Naturschutzgebiet wird gegen Eingriffe geschützt, die dem Schutzziel zuwiderlaufen. Naturschutzgebiete sind häufig attraktiv für Besucherinnen und Besucher. Die Mehrheit der Besucherinnen und Besucher hält sich an die entsprechenden Schutzvorgaben. In den letzten Jahren ist es jedoch in den Naturschutzgebieten zu immer mehr Störungen und Regelverstössen gekommen. Die Corona-Pandemie hat den Besucherdruck in einigen Gebieten nochmals erhöht. Um Schutzgebiete besser kontrollieren zu können, hat das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) per 2021 drei zusätzliche Wildhüter eingestellt. Ausserdem haben das Jagdinspektorat und die Abteilung Naturförderung des LANAT gemeinsam ein Aufsichtskonzept für die Schutzgebiete erstellt.
Zu Ziffer 1
Die Aufsicht über Natur- und Wildtierschutz liegt im Kanton Bern in erster Linie in den Händen der Wildhut. In zweiter Linie sind die freiwilligen Naturschutzaufseherinnen und -aufseher, die Jagdaufseherinnen und -aufseher sowie die anderen kantonalen und kommunalen Polizeiorgane zuständig. Einige Gegenden im Kanton Bern kennen zusätzlich offizielle, d.h. angestellte und ausgebildete Rangerinnen und Ranger. Diese sind wie Wildhüterinnen und Wildhüter an der Schnittstelle zwischen Natur und Mensch tätig. Da sie im Gegensatz zu den Wildhüterinnen und Wildhütern nicht Aufsichtsorgane im engeren Sinn und damit auch nicht Organe der gerichtlichen Polizei sind, können sie noch stärker als diese eine reine Aufklärungsfunktion wahrnehmen. Der Regierungsrat erachtet gerade diesen Umstand als grosse Stärke der Rangerinnen und Ranger: Während die Wildhüterin oder der Wildhüter Übertretungen aufgrund ihrer bzw. seiner Funktion als Organ der gerichtlichen Polizei zwingend ahnden muss, kann die Rangerin oder der Ranger Besucherinnen und Besucher auch einmal nur auf ihr Fehlverhalten hinweisen. Wird aber die Einleitung eines Strafverfahrens nötig, so übernehmen dies die dafür gut ausgebildeten Wildhüterinnen und Wildhüter. Diese Zusammenarbeit hat sich aus Sicht des Regierungsrats in den letzten Jahren bewährt. Aus diesen Gründen lehnt er die Ziffer 1 der Motion ab.
Zu Ziffer 2
Ordnungsbussen können im Bereich Jagd und Wildtierschutz nur durch Wildhüterinnen und Wildhüter verhängt werden. In der Naturschutzgesetzgebung sind bisher keine Ordnungsbussen vorgesehen. Auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen ist der Regierungsrat bereit zu prüfen, ob Ordnungsbussen im Bereich der Naturschutzgesetzgebung sinnvoll und mit den vorhandenen Ressourcen umsetzbar wären. Deshalb beantragt er, Ziffer 2 als Postulat anzunehmen.