Wasserkraft muss in einheimischen Händen bleiben

Vor kurzem hat der Regierungsrat mitgeteilt, dass er im Rahmen der entsprechenden Vernehmlassung des Bundes eine Ausdehnung der Lex Koller auf strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft ablehnt. Wieso will die Berner Regierung – als Vertreterin der Aktienmehrheit der BKW – verhindern, dass Wasserkraftwerke der Lex Koller unterstellt und damit nicht mehr ins Ausland verkauft werden könnten?

Gibt es möglicherweise Bestrebungen, dass die BKW Wasserkraftwerke verkaufen will? Entsprechende Hinweise gibt es – konkret zum Wasserkraftwerk Sousbach, wo sich die BKW bei der Konzessioinierung gegen das einheimische EW Lauterbrunnen durchgesetzt hat. Aus diesem Grund hat unser Grossrat Beat Kohler eine Interpellation eingereicht. Er stellt darin der Regierung drei Fragen:

  • Welche Auswirkungen erwartet der Regierungsrat beim Verkauf von strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft auf die Versorgungssicherheit im Kanton Bern?
  • Hat der Regierungsrat Kenntnis davon, dass Unternehmen, an denen der Kanton massgeblich beteiligt ist, beabsichtigen, strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft an ausländische Investoren zu verkaufen und wenn ja welche?
  • Löst die veränderte geopolitische Lage eine Neubeurteilung der Vernehmlassung zur Lex
    Koller aus?

In seiner Vernehmlassungsantwort hat der Regierungsrat die Unterstellung strategischer Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) mit verschiedenen Argumenten zurückgewiesen. Er wies darauf hin, dass damit die Differenz zu den Regelungen der EU noch grösser würde als bisher. Er verwies auch darauf, dass Schweizer Stromunternehmen vornehmlich im Ausland
investieren, allerdings in Kraftwerksneubauten und nicht in bestehende Anlagen. Der Regierungsrat befürchtet, eine einseitige Beschränkung der Bestimmungen zum Eigentum könne sich negativ auf die Schweizer Versorger und deren getätigte Investitionen im Ausland auswirken.

Nicht erwähnt wird, dass das fehlende Stromabkommen mit der EU schon jetzt in Frage stellt, ob die unter anderem von der BKW getätigten Investitionen im Ausland jetzt noch einen Beitrag an die Versorgungssicherheit in der Schweiz leisten können und ob ein Verkauf von Infrastrukturen der Energiewirtschaft an ausländische Investoren sich allenfalls zusätzlich negativ auf die Versorgungssicherheit in der Schweiz und namentlich im Kanton Bern auswirken könnte.